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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich mittels eines Anmeldeformulars oder über das Internet. Jedenfalls wird von ProPraxis bei Anmeldung über das Internet eine Anmeldebestätigung inklusive der nach §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG (Konsumentenschutzgesetz) erforderlichen Erklärungen zur Wahrung des Konsumentenschutzes gem. der Fernabsatzrichtlinie zugesandt.
2. Nach § 5 e (2) KSchG (Konsumentenschutzgesetz) hat der Konsument (Kursteilnehmer) die Möglichkeit, innerhalb von 7 Werktagen – wobei Samstage nicht als Werktage gelten - ab Vertragsabschluss kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rücktrittsfrist gilt, wenn den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG entsprochen wird. Dies geschieht durch die entsprechenden Erklärungen, welche nach jeder Anmeldung mit der Anmeldungsbestätigung versendet werden.
3. Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist weiters möglich, wenn den Bedingungen der §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG nicht entsprochen wird. Hier beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate ab Vertragsabschluss.
4. Erfolgt ein Vertragsabschluss zur Teilnahme an einem Seminar bzw. Kurs innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, ist die Inanspruchnahme des kostenfreien Rücktritts ausgeschlossen. Sollte dennoch vom Kurs- bzw. Seminarteilnehmer der Rücktritt oder eine Nichtteilnahme an der Veranstaltung erklärt werden, ist dennoch die gesamte Kursgebühr zu entrichten.
5. Der Anspruch auf Entrichtung der Kursgebühr entsteht mit Anmeldung zur jeweiligen Kurs- bzw. Seminarveranstaltung. ProPraxis behält sich vor, sämtliche Kurs- bzw. Seminarveranstaltungen bis 10 Tage vor Beginn abzusagen. Dabei werden bereits einbezahlte Beträge zur Gänze rückerstattet. ProPraxis ist berechtigt, den Zeitraum, in dem die Ausbildung stattfindet, einseitig abzuändern. Beim angegebenen Kursende handelt es sich um einen Richtwert. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, aus einer Verschiebung des Kursendes gegen ProPraxis Ansprüche, aus welchem Titel und welcher Art auch immer, abzuleiten.
6. Wird ein Rücktritt durch den Kursteilnehmer außerhalb der oben angeführten nach dem KSchG kostenfreien Rücktrittsfristen vorgenommen, so werden bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bis 2 Wochen vor Kursbeginn 75 %, danach 100 % der jeweiligen Seminarkosten als Stornogebühr verrechnet. Der Kursteilnehmer hat bis zum Kursbeginn jedoch auch die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer, der die Zugangsvoraussetzungen zur Veranstaltung erfüllt, zu stellen. Bei Abbruch des Seminars bzw. Kurses nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist keine Erstattung der Kursgebühr möglich.
7. Sowohl der Teilnehmer als auch der Rechnungsträger werden im Außenverhältnis Vertragspartner von ProPraxis. Für die vollständige Entrichtung der Kurs- bzw. Seminargebühren samt allfälligen Zinsen haften der Kurs- bzw. Seminarteilnehmer sowie sein Arbeitgeber zur ungeteilten Hand.
8. Bei Einigung auf eine individuelle Zahlungsvereinbarung wird darauf hingewiesen, dass nicht nur der bereits geleistete Kursgebühranteil nicht zurückerstattet wird, sondern der Gesamtbetrag (bei mehrjährigen Ausbildungen über alle Ausbildungsjahre) vom Kursteilnehmer zu leisten ist. Pro Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 35,00 und Verzugszinsen in Höhe von 12,00 % p.a. verrechnet. Der Kursteilnehmer sowie dessen Arbeitgeber haften für diese Kosten zur ungeteilten Hand.
9. Für gewährte Sonderkonditionen (Rabatte) ist zu beachten, dass der Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen muss, da die vereinbarten Sonderkonditionen ansonsten nicht berücksichtigt werden können und damit verfallen.
10. Haben Sie mit ProPraxis eine individuelle Teilzahlungsvereinbarung getroffen, so werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 35,00 und Verzugszinsen in Höhe von 12,00 % p.a. verrechnet bzw. der Gesamtbetrag sofort fällig gestellt. Unter sinngemäßer Anwendung des Punkt 8. ist jedoch die volle Kursgebühr zu erstatten. Der Kursteilnehmer sowie dessen Arbeitgeber haften für diese Kosten zur ungeteilten Hand.
11. Beachten Sie die auf der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur zulässig, wenn die Zahlung des Kursbeitrages bzw. allfällig vereinbarter Teilbeträge nachgewiesen wird. Ist das Wiederholen eines Ausbildungsjahres oder -teiles durch den Teilnehmer aufgrund der Ausbildungsvorschriften erforderlich, so sind die Kosten für diesen Teil im Gesamtpreis der Ausschreibung nicht enthalten. Die zusätzlichen Kosten dafür werden aliquot aus den Gesamtkosten berechnet und sind innerhalb von 4 Wochen ab Start des zu wiederholenden Ausbildungsjahres oder -teiles zu begleichen.
12. Als Kursorte kommen sämtliche Haupt- und Zweigstellen des Unternehmens ProPraxis in Frage. Sollten dabei keine ausreichenden Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, werden extern Räumlichkeiten angemietet. Darüber werden die Teilnehmer zumindest 3 Tage davor verständigt.
13. Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Graz-West bzw. das Landesgericht Graz als vereinbart.
14. Zur vereinfachten Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Unter die Bezeichnungen „Seminare“ und „Kurse“ fallen sämtliche Aus-/Fort/-Weiter- und Sonderausbildungen, Tagesseminare und Spezialveranstaltungen des Anbieters ProPraxis. Unter ProPraxis ist die ProPraxis Graz GmbH zu verstehen.
15. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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