Seminare und Lehrgänge

Inhalte

Themenschwerpunkte:

 

  • Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen.
  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes. Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege.
  • Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung, Motivationsgespräch.
  • Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß.
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit,  praktische Bewegungsunfähigkeit.
  • Diagnosenbezogene Mindesteinstufungen.
  • Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers.
  • Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen.
  • Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes. Sachverständige im Pflegegeldverfahren

 

  • Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor?
  • Wann liegt eine Freiheitseinschränkung vor?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung  gegeben sein?
  • Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen?
  • Wer ist befugt im Pflegeheim oder in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen ?
  • Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten?
  • Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit?
  • Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter?
  • Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen?
  • Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren).
  • Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners, unerlässlich und geeignet?
  • Ist die Freiheitsbeschränkung  in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten angemessen?
  • Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden?
  • Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand?
  • Praktische Fallbeispiele.

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