Themenschwerpunkte:
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- Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen.
- Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes. Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege.
- Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung, Motivationsgespräch.
- Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß.
- Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, praktische Bewegungsunfähigkeit.
- Diagnosenbezogene Mindesteinstufungen.
- Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers.
- Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen.
- Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes. Sachverständige im Pflegegeldverfahren
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- Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor?
- Wann liegt eine Freiheitseinschränkung vor?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung gegeben sein?
- Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen?
- Wer ist befugt im Pflegeheim oder in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen ?
- Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten?
- Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit?
- Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter?
- Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen?
- Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren).
- Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners, unerlässlich und geeignet?
- Ist die Freiheitsbeschränkung in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten angemessen?
- Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden?
- Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand?
- Praktische Fallbeispiele.
Alle Rechte vorbehalten.



