Seminare und Lehrgänge

Inhalte

Themenschwerpunkte:

1. Seminarstag: 9.00 Uhr bis 16:30 Uhr

  • Berufsrechtliche Stellung insb der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Ärzte, der Sozialbetreuungsberufe, insb Berufspflichten im Kontext mit Patienten-/Klientenrechte.
  • Einlassungs- und Übernahmefahrlässigkeit in der Berufsausübung
  • Bezugnehmende organisationsrechtliche Bestimmungen für Krankenanstalten und Pflegeheime
  • Strukturmängelanzeige - Organisationsverantwortung
  • Gerichtlicher Auftrag, Festlegung des Beweisthemas
  • Befundaufnahme anhand der Aktenlage
  • Ergänzende Befundaufnahme durch den Ortsaugenschein
  • Die Pflegevisite als Instrument der Befundaufnahme
  • Gliederung des Gutachtens
  • Fehler bei der Gutachterarbeit
  • Mündliche Erörterung des Gutachtens
  • Legen der Gebührennote nach den Gebührenanspruchsgesetz.

2. Seminarstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

  • Workshop: Inhalt und Aufbau eines gesundheits- und krankenpflegerisches Gutachtens anhand verschiedener anonymisierter  Gerichtsgutachten mit  Beweisthemen.

Beispiele:

Entsprach die geleistete Gesundheits- und Krankenpflege, unter       Berücksichtigung der individuellen Pflegebedürfnisse, dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand, iS einer gewissenhaften Berufsausübung?

Hätte die DGKS, welche Frau XX auf das WC begleitet hat, im Wissen der Kollapsneigung der Patientin, diese kurzfristig verlassen dürfen?

Wäre der Sturz bzw die konkreten schweren Folgen des Sturzes im gegenständlichen Ausmaß verhinderbar gewesen, wenn die DGKS während des Sturzvorganges im WC anwesend gewesen         wäre?

Wird die Pflege des Betroffenen XX, wohnhaft in XX im privaten   Pflegeheim XXX der gebotenen Sorgfalt entsprechend durchgeführt? Wenn nein, welche Maßnahmen sind zu setzen?

Ist die Pflege und Betreuung des Betroffenen bei seiner Familie in XX ausreichend sichergestellt? Wenn nein, welche Pflege, Betreuung und Hilfe wird vorgeschlagen?

Welcher Pflegemehraufwand ist bei XX seit ihrer Geburt, aufgrund des Perinatalschadens, unter Berücksichtigung der individuellen, reaktivierenden ganzheitlichen Bedürfnisse eines körperlich und geistig behinderten Kindes, erforderlich?

Entsprach der Umlagerungsversuch vom Rollstuhl auf die Röntgenliege der gebotenen Sorgfalt in der Berufsausübung?

Verdienstentgang und Pflegekosten.

 

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