Seminare und Lehrgänge

Inhalte

Themenschwerpunkte:

  • Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren.
  • Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4.
  • Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
  • Zweck des Pflegegeldes, insb Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen
  • Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
  • Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
  • Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zu achtender Zustand.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb Demenz – Erschwerniszuschlag.
  • Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
  • Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen  iS der Sachverständigentätigkeit.
  • Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren. 

Alle Rechte vorbehalten.         

 

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