Weiterbildung für PFLEGEHILFEN: "Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen" gem. § 104a GuKG
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Die Weiterbildung „Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen“ für Pflegehelfer gem. § 104a GuKG vermittelt vertiefende Kenntnisse für Pflegehilfen im Umgang mit psychiatrisch erkrankten Patienten/Bewohnern/Klienten.
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Sie erhalten fundiertes pflegerisches und medizinisches Fachwissen, welches bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen bei Menschen mit psychiatrischen, gerontopsychiatrischen und neurologischen Krankheitsbildern erforderlich ist.
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Die Inhalte werden von Lehrkräften aus der Praxis nach den aktuellsten didaktischen und methodischen Arbeitsmethoden vermittelt und erarbeitet. Abgerundet wird die Weiterbildung durch ein einwöchiges Praktikum, in welchem die erlernten Inhalte angewendet und umgesetzt werden.
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Die Ausbildung ist berufsbegleitend (2 Tage im Vierzehntagesrhytmus) konzipiert und damit bestens für eine Absolvierung parallel zu einem bestehenden Dienstverhältnisses geeignet.
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Die Weiterbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab und berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zur Führung der Zusatzbezeichnung
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„Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen“.
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Weiterbildung für Pflegehelfer "Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen" |
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