Basales und mittleres Pflegemanagement gem. § 64 GuKG "Stationsleitung"
Die Weiterbildung gem. § 64 GuKG läuft berufsbegleitend (4 Theorietage/Monat) ab. Parallel dazu absolvieren Sie das Praktikum im Ausmaß von 120 Stunden.
Diese Weiterbildung wird in vollem Umfang auf die Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG angerechnet.
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Berufsbegleitende Ausbildung zur "Stationsleitung" |
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