„Sonderausbildung für Lehraufgaben“ gem. § 71 GuKG
(unter Anrechnung einer positiv absolvierten Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG im Ausmaß von 1600 Stunden oder fachspezifischen Universitätslehrgängen bzw. Fachhochschulstudien)
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Lehrer/innen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen für Gesundheits- und Krankenpflege tätig. Sie übernehmen einen Teil der fachlichen Ausbildung der Schüler/innen und anderer Auszubildender und deren Erziehung zu qualifizierten, verantwortungsbewussten Pflegepersonen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die weiterführende Qualifikation zu professionell handelnden Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, aber auch die Ausbildung, Erweiterung des Wissens und der Fähigkeiten von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern.
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Durch den stetig steigenden Bedarf an Pflegefachkräften besteht am Markt enormer Bedarf an qualifizierten, pädagogisch talentierten und motivierten Lehrkräften.
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Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine abgeschlossene Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG.
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Die berufsbegleitende Variante wurde gewählt, um es auch aktiven Führungskräften zu ermöglichen, einen Abschluss zur/m Lehrer/in für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. ein für den Lernerfolg optimales Wechselspiel zwischen theoretischem Input und der Unterrichtspraxis zu erreichen.
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| Absolvierte Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG; oder andere Sonderausbildung, Uni-Lehrgänge | |||||||||||
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