„Sonderausbildung für Lehraufgaben“ gem. § 71 GuKG
(unter Anrechnung einer positiv absolvierten Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG im Ausmaß von 1600 Stunden oder fachspezifischen Universitätslehrgängen bzw. Fachhochschulstudien)
Lehrer/innen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen für Gesundheits- und Krankenpflege tätig. Sie übernehmen einen Teil der fachlichen Ausbildung der Schüler/innen und anderer Auszubildender und deren Erziehung zu qualifizierten, verantwortungsbewussten Pflegepersonen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die weiterführende Qualifikation zu professionell handelnden Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, aber auch die Ausbildung, Erweiterung des Wissens und der Fähigkeiten von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern.
Durch den stetig steigenden Bedarf an Pflegefachkräften besteht am Markt enormer Bedarf an qualifizierten, pädagogisch talentierten und motivierten Lehrkräften.
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine abgeschlossene Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG.
Die berufsbegleitende Variante wurde gewählt, um es auch aktiven Führungskräften zu ermöglichen, einen Abschluss zur/m Lehrer/in für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. ein für den Lernerfolg optimales Wechselspiel zwischen theoretischem Input und der Unterrichtspraxis zu erreichen.
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Absolvierte Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG; oder andere Sonderausbildung, Uni-Lehrgänge |
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