Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG für AbsolventInnen des Basalen und Mittleren Pflegemanagements gem. § 64 GuKG
Â
Wir starten in Graz eine berufsbegleitende Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG (Pflegedirektoren). Die Übergangsfrist, welche im GuKG verankert ist, endete mit 2006! Diese Sonderausbildung ist förderungswürdig. Weitere Infos unter: www.propraxis.at.
Â
In der Sonderausbildung werden Inhalte der Persönlichkeitsentwicklung, des Managements, der Betriebswirtschaftslehre, der Gesundheitsökonomie und der Pflegematerie vermittelt. Abgerundet durch eine praktische Projektarbeit und eine wissenschaftliche Abschlussarbeit ergibt sich ein effizientes Wechselspiel aus Theorie und Praxis.
Â
Sämtliche Vortragende weisen einen breiten praktischen Erfahrungshorizont in ihrem Fach und didaktische bzw. pädagogische Kompetenz durch mehrjährige Lehrerfahrung auf. Die Unterrichtsgestaltung erfolgt derart, dass möglichst effektiv und effizient für berufstätige Damen und Herren aktuelles fachspezifisches Wissen vermittelt wird.
Â
Wichtig: Es werden nur jene Personen vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der o.a. Sonderausbildung ausgebildet bzw. zur Abschlussprüfung zugelassen werden, welche die Weiterbildung „Basales und Mittleres Pflegemanagement“ vor Abhaltung der Abschlussprüfungen für die o.a. Sonderausbildung nachweisen, die nach Inhalt und Umfang gem. § 65 Abs. 6 GuKG gleichwertig und daher anrechenbar ist.
Â
|
Nachweis des Basales und Mittleren Pflegemanagements gem. § 64 GuKG |
|||||||||
|
|||||||||




