Sonderausbildung Lehraufgaben gem. § 71 GuKG
(Lehrer/in für Gesundheits- und Krankenpflege)
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Lehrer/innen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen für Gesundheits- und Krankenpflege tätig. Sie übernehmen einen Teil der fachlichen Ausbildung der Schüler/innen und anderer Auszubildender und deren Erziehung zu qualifizierten, verantwortungsbewussten Pflegepersonen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die weiterführende Qualifikation zu professionell handelnden Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, aber auch die Ausbildung, Erweiterung des Wissens und der Fähigkeiten von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern.
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Durch den stetig steigenden Bedarf an Pflegefachkräften besteht am Markt enormer Bedarf an qualifizierten, pädagogisch talentierten und motivierten Lehrkräften.
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Sonderausbildung für Lehraufgaben nach § 71 GuKG |
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