Eine positiv absolvierte Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG, oder eine positiv absolvierte Sonderausbildung als Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gem. § 71 GuKG vorweisen.
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Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. Es besteht eine begrenzte TeilnehmerInnenanzahl.
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Sollten Sie andere Ausbildungen absolviert haben, setzen Sie sich mit uns betreffend Anrechnung in Verbindung!



