Seminare und Lehrgänge

Voraussetzungen

Eine positiv absolvierte Sonderausbildung für Führungsaufgaben gem. § 72 GuKG, oder eine positiv absolvierte Sonderausbildung als Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gem. § 71 GuKG vorweisen.

 

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. Es besteht eine begrenzte TeilnehmerInnenanzahl.

 

Sollten Sie andere Ausbildungen absolviert haben, setzen Sie sich mit uns betreffend Anrechnung in Verbindung!