Eine positiv absolvierte Ausbildung zum Basales und Mittleren Pflegemanagements gem. § 64 GuKG bzw. zur Abschlussprüfung zugelassen werden, welche die Weiterbildung „basales und mittleres Pflegemanagement“ vor Abhaltung der Abschlussprüfungen für die o.a. Sonderausbildung nachweisen, die nach Inhalt und Umfang gem. § 65 Abs. 6 GuKG gleichwertig und daher anrechenbar ist.
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Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
- Diplom
- Kursbestätigung Weiterbildung „Basales und Mittleres Pflegemanagement“ gem. § 64 GuKG
- ev. sonstige Zeugnisse für Anrechnungen
Lehrgangsleitung: Daniela Kollegger, Geschäftsführerin ProPraxis Graz GmbH, Direktorin der Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege, akad. geprüfte KH-Managerin



