ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich mittels eines Anmeldeformulars oder über das Internet. Jedenfalls wird von ProPraxis bei Anmeldung über das Internet eine Anmeldebestätigung inklusive der nach §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG (Konsumentenschutzgesetz) erforderlichen Erklärungen zur Wahrung des Konsumentenschutzes gem. der Fernabsatzrichtlinie zugesandt.
2. Nach § 5 e (2) KSchG (Konsumentenschutzgesetz) hat der Konsument (Kursteilnehmer) die Möglichkeit, innerhalb von 7 Werktagen – wobei Samstage nicht als Werktage gelten - ab Vertragsabschluß k o s t e n f r e i vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rücktrittsfrist gilt, wenn den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG entsprochen wird. Dies geschieht durch die entsprechenden Erklärungen, welche nach jeder Anmeldung mit der Anmeldungsbestätigung versendet werden.
3. Ein k o s t e n f r e i e r Rücktritt vom Vertrag ist weiters möglich, wenn den Bedingungen der §§ 5 d (1), 5 d (2) KSchG nicht entsprochen wird. Hier beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate ab Vertragsabschluß.
4. Erfolgt ein Vertragsabschluss zur Teilnahme an einem Seminar bzw. Kurs innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, ist die Inanspruchnahme des kostenfreien Rücktritts ausgeschlossen. Sollte dennoch vom Kurs- bzw. Seminarteilnehmer der Rücktritt oder eine Nichtteilnahme an der Veranstaltung erklärt werden, ist dennoch die gesamte Kursgebühr zu entrichten.
5. Der Anspruch auf Entrichtung der Kursgebühr entsteht mit Anmeldung zur jeweiligen Kurs- bzw. Seminarveranstaltung. ProPraxis behält sich vor, sämtliche Kurs- bzw. Seminarveranstaltungen bis 10 Tage vor Beginn aufgrund von zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. Dabei werden bereits einbezahlte Beträge zur Gänze rückerstattet.
6. Wird ein Rücktritt durch den Kursteilnehmer außerhalb der oben angeführten nach dem KSchG kostenfreien Rücktrittsfristen vorgenommen, so werden bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bis 2 Wochen vor Kursbeginn 75 %, danach 100 % der jeweiligen Seminarkosten als Stornogebühr verrechnet. Der Kursteilnehmer hat bis zum Kursbeginn jedoch auch die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei Abbruch des Seminars bzw. Kurses nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist keine Erstattung der Kursgebühr möglich.
7. Für die vollständige Entrichtung der Kurs- bzw. Seminargebühren samt allfälligen Zinsen haften der Kurs- bzw. Seminarteilnehmer sowie sein Arbeitgeber zur ungeteilten Hand.
8. Bei Einigung auf eine individuelle Zahlungsvereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur der bereits geleistete Kursgebühranteil nicht zurückerstattet wird, sondern der Gesamtbetrag vom Kursteilnehmer zu leisten ist. Pro Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 35,00 und Verzugszinsen in Höhe von 9,25 % p.a. verrechnet. Der Kursteilnehmer sowie dessen Arbeitgeber haften für diese Kosten zur ungeteilten Hand.
9. Für gewährte Sonderkonditionen (Rabatte) ist zu beachten, dass der Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen muß, da die vereinbarten Sonderkonditionen ansonsten nicht berücksichtigt werden können und damit verfallen.
10. Haben Sie mit ProPraxis eine individuelle Teilzahlungsvereinbarung getroffen, so werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 35,00 und Verzugszinsen in Höhe von 9,25 % p.a. verrechnet bzw. der Gesamtbetrag sofort fällig gestellt. Unter sinngemäßer Anwendung des Punkt 6. ist jedoch die volle Kursgebühr zu erstatten. Der Kursteilnehmer sowie dessen Arbeitgeber haften für diese Kosten zur ungeteilten Hand.
11. Beachten Sie die auf der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen. Kann in der ersten Einheit kein Einzahlungsnachweis vorgelegt werden, so ist eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung unter Anwendung obiger Bestimmungen nicht zulässig. Ist das Wiederholen eines Ausbildungsjahres durch den Teilnehmer erforderlich, so sind die Kosten für dieses Wiederholungsjahr im Gesamtpreis der Ausschreibung nicht enthalten. Die zusätzlichen Kosten für ein Wiederholungsjahr betragen € 4.900,00 (USt-frei gem. § 6 (1) Z 11 UStG) und sind innerhalb von 4 Wochen ab Start des zu wiederholenden Ausbildungsjahres zu begleichen.
12. Als Kursorte kommen sämtliche Haupt- und Zweigstellen des Unternehmens ProPraxis in Frage. Sollten dabei keine ausreichenden Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, werden extern Räumlichkeiten angemietet. Darüber werden die Teilnehmer zumindest 3 Tage davor verständigt.
13. Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Graz-West bzw. das Landesgericht Graz als vereinbart.
14. Zur vereinfachten Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Unter die Bezeichnungen „Seminare“ und „Kurse“ fallen sämtliche Aus-/Fort/-Weiter- und Sonderausbildungen, Tagesseminare und Spezialveranstaltungen des Anbieters ProPraxis. Unter ProPraxis ist die ProPraxis Graz GmbH zu verstehe.

